
Ⅰ. Marktpotenzial und politische Antriebskräfte
Politisch gesteuerte Ausbringung
EU-AFIR-Verordnung (gültig ab 2023):
Erfordert die Einrichtung von Schnellladestationen mit mindestens 150 kW (für Pkw) alle 60 km entlang des TEN-T-Verkehrsnetzes.
Erfordert die Einrichtung von Ultraladestationen mit mindestens 350 kW (für schwere Lkw) alle 100 km.
Städtische Knotenpunkte müssen bis 2030 über eine Ladekapazität von 1800 kW für schwere Lkw verfügen.
Nationale Subventionen:
Deutschland: Bis zu 30.000 € Subvention pro DC-Schnellladesäule.
Frankreich: 50% Subvention (begrenzt auf 2.700 €) für den Bau von Firmenladestationen.
Österreich: 15.000 € Subvention pro öffentlicher Ladepunkt.
Bedeutender Marktdefizit
Das Verhältnis von Elektrofahrzeugen zu Ladestationen in Deutschland betrug 23:1 (2024), was erheblich höher als angemessene Niveaus liegt (Ziel: 1 Million Ladestationen bis 2030).
Obwohl die Niederlande die höchste Dichte (170.000 Ladestationen) haben, führt der geringe Anteil an Schnellladestationen zu einer mangelhaften Nutzerzufriedenheit.
II. Technische Lösungsdesign
Ultraleichte Lade-Technologie (entsprechend EU-Standards)
Leistungssteigerung:
Verwendet eine Hochspannungsplattform von 1500 V (z.B. Yonglian Technology UXC150030 Modul), unterstützt einen Spannungsbereich von 200-1500 V und eine Wirkungsgrad von 98,5%, geeignet für Pkw und schwere Lkw.
Flüssigkeitsgekühlte Module (z.B. LCR100040A) gewährleisten hohe Schutzklasse + geräuscharme Kühlung, geeignet für Küsten-/Bergbauumgebungen.
Kompatibilität:
Unterstützt CCS2 (Hauptstrom in der EU), CHAdeMO, GB/T Schnittstellen.
Ergänzung durch Batteriewechselmodell
Vorteile:
Batteriewechsel reduziert die Fahrzeugkaufkosten für den Nutzer um 40 % und verlängert die Batterielebensdauer um 30 %.
Umsetzung: Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen zur Pilotierung von Batteriewechseldienstleistungen.
Intelligentes Verwaltungssystem
OCPP-Protokoll + Cloud-Plattform:
Fernwartung, OTA-Updates, mehrsprachige Zahlung (Stripe/PayPal).
V2G (Vehicle-to-Grid):
Unterstützt Spitzenabschneidung im Stromnetz und verbessert die Integration erneuerbarer Energien.
III. Lokalisierungsstrategie
Präzise Standortwahl & Szenarioanpassung
Szenario |
Lösung |
Fallbeispiel |
Hauptverkehrsstraßen |
Einrichtung von 350-kW-Ultra-Schnellladestationen alle 60 km |
EU-AFIR-Vorschrift |
Städtische Knotenpunkte |
Installation von Schnellladestationen mit mindestens 150 kW in Einkaufszentren/Krankenhäusern |
Deutsche Vorschriften für Tankstellen |
Wohngebiete |
Vereinfachung der Genehmigung für private Ladestationen + Ergänzung durch öffentliche Langsamladestationen |
Britische Subventionen für Ladestationen in Wohnkomplexen |
Integration von Photovoltaik, Speicher und Ladung
Integriert Photovoltaik + Energiespeicher, um den Netzdruck zu verringern und sich an Spitzen- und Talfahrpreisen in Deutschland und nordischen Ländern anzupassen.
IV. Geschäftsmodell und Partnerschaften
Diversifizierte Einnahmemodelle
Handel mit elektrischer Energie: Prämium für Schnellladedienstleistungen (0,40-0,60 €/kWh).
Batterie-Ebenen-Nutzung: Abgemusterte Batterien werden in Energiespeichersystemen verwendet, wodurch die Kosten um 30 % reduziert werden.
Regierungsunterstützungen + CO2-Handel: Deutschland subventioniert 0,08-0,15 €/kWh für öffentliche Ladestationen.
Ökosystem-Partnerschaftsnetzwerk
Zusammenarbeit mit lokalen Automobilherstellern, Ladebetreibern und Netzbetreibern, um die gemeinsame Errichtung, Nutzung und kooperative Betriebsführung der Ladeinfrastruktur zu fördern.