Grundsätze der erzwungenen Wiederenergieversorgung von Stromleitungen
Vorschriften für die erzwungene Wiederenergieversorgung von Stromleitungen
Wählen Sie das richtige Ende der Leitung für die erzwungene Wiederenergieversorgung. Falls nötig, ändern Sie die Verbindungskonfiguration vor der erzwungenen Wiederenergieversorgung, unter Berücksichtigung der Reduzierung der Kurzschlussleistung und deren Auswirkungen auf die Netzstabilität.
Es muss ein Transformator mit direkt geerdetem Neutralpunkt an der Busbar am Endpunkt der erzwungenen Wiederenergieversorgung vorhanden sein.
Achten Sie auf die Auswirkungen der erzwungenen Wiederenergieversorgung auf die transiente Stabilität benachbarter Leitungen. Falls nötig, reduzieren Sie zuerst die Last aller Leitungen und Einheiten innerhalb des dynamischen Stabilitätsbereichs, bevor eine erzwungene Wiederenergieversorgung durchgeführt wird.
Bei einem Leitungsausfall oder Fehlschlagen des Wiedereinschaltens, begleitet von offensichtlichen Systemoszillationen, sollte keine unmittelbare erzwungene Wiederenergieversorgung durchgeführt werden. Die Oszillationen müssen überprüft und beseitigt werden, bevor eine erzwungene Wiederenergieversorgung in Betracht gezogen wird.
Der Schalter für die erzwungene Wiederenergieversorgung und seine Hilfsgeräte müssen in gutem Zustand sein, und der Schutz muss vollständig und funktionsfähig sein.
Während der erzwungenen Wiederenergieversorgung sollte die Differenzialschutzschaltung der Busbar selektiv in Betrieb genommen und ein Ersatzschutz für die Verbindungskonfiguration gewährleistet werden, um sicherzustellen, dass ein Ausbleiben des Schaltvorgangs nicht zu einem vollständigen Ausfall beider Busbars führt. Wenn nur eine Busbar in Betrieb ist, sollte die erzwungene Wiederenergieversorgung von Leitungen so weit wie möglich vermieden werden.

Die folgenden Fälle verbieten die erzwungene Wiederenergieversorgung nach einem Leitungsausfall
Ersatzleitungen im Leerlauf-Ladungszustand;
Leitungen in der Probebetriebsphase;
Nach einem Leitungsausfall, wenn die Last bereits über automatische Ersatzstromversorgung auf andere Leitungen übertragen wurde und die Energieversorgung unbeeinträchtigt ist;
Kabelleitungen;
Leitungen, bei denen unter Spannung Arbeiten durchgeführt werden;
Leitungstransformatoren-Schaltkreise, die ausfallen und nicht wieder eingeschaltet werden können;
Wenn Betriebspersonal bereits offensichtliche Fehlererscheinungen beobachtet hat;
Leitungen, bei denen der Schalter Mängel aufweist oder eine unzureichende Unterbrechungskapazität hat;
Leitungen, bei denen bekannt ist, dass sie schwerwiegende Mängel aufweisen (z.B. Überflutung, stark geneigte Masten, stark beschädigte Leiter).
In den folgenden Fällen darf die erzwungene Wiederenergieversorgung nur nach Kontakt und Genehmigung durch die Leitstelle durchgeführt werden
Busbarfehler, bei dem nach Prüfung kein offensichtlicher Fehlerpunkt gefunden wird;
Ringnetzleitungsfehler-Ausfall;
Ein Leitungsschaltkreis eines Doppel-Leitungssystems fällt aufgrund eines Fehlers aus;
Leitungen, die einen phasenverschobenen Einschaltvorgang verursachen könnten;
Transformator-Ersatzschutz-Ausfall.