
Das Auslösen aller Schaltgeräte (CBs) durch Schutzrelais ist unbeschränkt.
Der Öffnungsbefehl für alle Schaltgeräte, mit Ausnahme des Buskopplungsschaltgeräts, ist unbeschränkt.
Ein Öffnungsbefehl kann für das Buskopplungsschaltgerät in den folgenden Fällen nicht ausgegeben werden:
Beide Busabtrennvorrichtungen (DSs) eines beliebigen Leiters sind geschlossen.
Jede Busabtrennvorrichtung oder Sektionsabtrennvorrichtung befindet sich im Übergangszustand.
Ein Schließbefehl kann für ein Schaltgerät nicht gegeben werden, wenn seine zugehörige Leiterabtrennvorrichtung oder Busabtrennvorrichtung sich im Übergangszustand befindet.
Eine Leiterabtrennvorrichtung kann nur betrieben werden, wenn ihr zugehöriges Schaltgerät und der Leitererdungsschalter (ES) offen sind.
Ein Leitererdungsschalter kann nur betrieben werden, wenn seine zugehörige Leiterabtrennvorrichtung (falls anwendbar) und die Busabtrennvorrichtung offen sind.
Eine Busabtrennvorrichtung kann betrieben werden, wenn ihr Schaltgerät, der Buserdungsschalter, der Leitererdungsschalter und die andere Busabtrennvorrichtung alle offen sind (außer bei Punkt 8).
Wenn eine Busabtrennvorrichtung geschlossen ist, kann die zweite Busabtrennvorrichtung nur betrieben werden, wenn die relevanten Busse über das Buskopplungsschaltgerät verbunden sind.
Ein Buserdungsschalter kann nur betrieben werden, wenn die Busabtrennvorrichtungen und der Bussektionierungsabtrennvorrichtung auf dem zugehörigen Bus offen sind.
Ein Bussektionierungsabtrennvorrichtung kann nur betrieben werden, wenn alle Busabtrennvorrichtungen und der Buserdungsschalter auf derselben Seite dieser Sektionsabtrennvorrichtung offen sind.