Hochspannungsschaltanlagenraum
Wenn die Länge eines Hochspannungsschaltanlagenraums 7m überschreitet, sollten zwei Türen vorgesehen sein, die am besten an gegenüberliegenden Enden angeordnet sind. Der Zugang für das Transportieren von GG-1A-Schaltanlagen sollte 1,5m breit und 2,5–2,8m hoch sein.
Empfohlene Abmessungen für Betriebsgänge vor fest installierten Schaltanlagen: 2m bei Einreihigem Aufbau und 2,5m bei Doppelreihigem Aufbau, gemessen vom Vorderkante der Schaltanlagen. Bei einer großen Anzahl von Schaltanlageneinheiten kann die Gangbreite angemessen erhöht werden.
Normalerweise werden nur Hochspannungsschaltanlagen in Hochspannungsschaltanlagenräumen installiert. Wenn jedoch die Anzahl der Schränke gering ist (z.B. vier oder weniger), können sie im selben Raum wie Niederspannungsverteilungskästen untergebracht werden, aber nicht einander gegenüber. Bei Einreihigen Aufbauten sollte der klare Abstand zwischen Hochspannungsschaltanlagen und Niederspannungskästen mindestens 2m betragen.
Für über Kopf führende Ausgangsleitungen sollte die Mindesthöhe vom Freileitungsanschluss bis zum Boden 4m betragen, und der Leitungsaufhängepunkt sollte mindestens 4,5m über dem Boden liegen. Die Höhe des Hochspannungsschaltanlagenraums sollte auf Grundlage des Höhenunterschieds zwischen Innen- und Außengrund und den obigen Anforderungen bestimmt werden, wobei eine typische klare Höhe von 4,2–4,5m beträgt.
Kabelgräben im Raum sollten mit einem Gefälle und Sickergruben zur vorübergehenden Entwässerung versehen sein. Grubenabdeckungen sollten aus Stanzblech hergestellt sein. Prüfgruben unter benachbarten Schaltanlagen sollten durch Ziegelwände getrennt sein.
Für Verteilungseinrichtungen, die primäre (kritische) Lasten versorgen, sollten brandschutzfähige Barrieren oder Trennwände mit Türöffnungen an Busbar-Abschnittspunkten installiert werden.
Niederspannungsschaltanlagenraum
Niederspannungsschaltanlagen werden normalerweise nicht an Wänden angeordnet; der hintere Abstand sollte etwa 1m vom Wandrand betragen. Schutzplatten sollten an beiden Enden vorhanden sein, wenn Gänge vorhanden sind. Wenn die Anzahl der Schaltanlagen drei oder weniger beträgt, ist eine einseitige Wartung an der Wand akzeptabel.
Wenn der Niederspannungsschaltanlagenraum auch als Bereitschaftsraum dient, sollte der Abstand vom Vorderkante der Schaltanlage zur Wand mindestens 3m betragen.
Wenn die Länge des Niederspannungsschaltanlagenraums 8m überschreitet, sollten zwei Türen vorgesehen sein, die am besten an gegenüberliegenden Enden angeordnet sind. Wenn nur eine Tür installiert wird, sollte sie nicht direkt in den Hochspannungsschaltanlagenraum führen.
Wenn die Länge der Niederspannungsschaltanlagen 6m überschreitet, sollten hinter den Schaltanlagen zwei Ausgänge zu demselben oder einem anderen Raum vorhanden sein. Wenn der Abstand zwischen zwei Ausgängen 15m überschreitet, sollten zusätzliche Ausgänge hinzugefügt werden.
Für Verteilungseinrichtungen, die aus demselben Niederspannungsschaltanlagenraum primäre (kritische) Lasten versorgen, sollten an Busbar-Abschnittspunkten brandschutzfähige Barrieren oder Trennwände installiert werden. Kabel, die primäre Lasten versorgen, sollten nicht in demselben Kabelgraben verlegt werden.
Die Höhe des Niederspannungsschaltanlagenraums sollte mit der des Transformatorraums abgestimmt sein und folgende Richtlinien befolgen:
(1) Angrenzend an einen erhöhten Transformatorraum: 4–4,5m
(2) Angrenzend an einen nicht erhöhten Transformatorraum: 3,5–4m
(3) Mit Kabelzugang: 3m