
Die folgenden Prüfungen sind Typprüfungen für elektrische Leitungen.
Physikalische Prüfungen für Isolierung und Schutzumhüllung
Zugfestigkeit und Dehnung bei Bruch
Altern in einem Luftofen
Altern in einer Luftbombe
Altern in einer Sauerstoffbombe
Heißfestigkeit
Ölfestigkeit
Rissfestigkeit
Isolationswiderstand
Hochspannungsprüfung (Wasserbad)
Brandverhalten (nur für SE-3, SE-4)
Wasseraufnahmeprüfung (für Isolierung)
Persulfatprüfung (für Kupfer)
Glättungsprüfung (für Kupfer)
Zugversuch (für Aluminium)
Umwicklungsprüfung (für Aluminium)
Leiterwiderstandsprüfung (für alle)
Prüfung der Isolierdicke (für alle)
Messung des Gesamtdurchmessers (falls angegeben) (für alle)
Abnahmeprobe: Die folgenden Prüfungen bilden die Abnahmeprobe:
Glättungsprüfung (für Kupfer)
Zugversuch (für Aluminium)
Umwicklungsprüfung (für Aluminium)
Leiterwiderstandsprüfung
Prüfung der Dicke der Isolierung und Schutzumhüllung sowie des Gesamtdurchmessers
Zugfestigkeit und Dehnung bei Bruch der Isolierung und Schutzumhüllung
Heißfestigkeitsprüfung für Isolierung und Schutzumhüllung
Hochspannungsprüfung
Isolationswiderstandsprüfung
Routineprüfung: Die folgenden Prüfungen bilden die Routineprüfung.
Leiterwiderstandsprüfung
Hochspannungsprüfung
Isolationswiderstandsprüfung
Hochspannungsprüfung (Wasserbad):
Ein etwa 3 Meter langer Kern wird als Probe aus dem fertigen Kabel oder Kabel entnommen. Die Probe wird dann so in ein Wasserbad bei Raumtemperatur eingetaucht, dass ihre Enden mindestens 200 mm über der Wasseroberfläche hervorragen. Nach 24 Stunden wird eine Wechselspannung des erforderlichen Niveaus zwischen Leiter und Wasser angewendet. Diese Spannung wird innerhalb von 10 Sekunden entsprechend der Anforderung erhöht und für 5 Minuten konstant gehalten. Wenn die Probe diese Prüfung nicht besteht, kann eine weitere Probe dieser Prüfung unterzogen werden.
Prüfung auf fertige Kabel (Abnahmeprobe und Routineprüfung):
Diese Prüfung soll zwischen Leitern oder zwischen Leiter und Schirm/Beschichtung durchgeführt werden. Die Prüfung soll bei Raumtemperatur mit der erforderlichen Spannung durchgeführt werden, wobei die Anwendungsdauer 5 Minuten betragen soll. Es darf kein Versagen der Isolierung auftreten.
Brandverhaltensprüfung:
Die Brenndauer nach Entfernung der Flamme darf 60 Sekunden nicht überschreiten, und der unbeeinflusste Teil vom unteren Rand des oberen Klammernsoll mindestens 50 mm betragen.
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