
Alle Fundamente sollen aus Stahlbeton (StB) bestehen. Die Planung und Ausführung von StB-Konstruktionen soll gemäß IS:456 durchgeführt werden, wobei die minimale Betonqualität M-20 betragen soll.
Das Grenzzustandsverfahren soll angewendet werden.
Als Bewehrung sollen nach IS:1786 kalter Verformungsstahl oder TMT-Stäbe verwendet werden.
Die Fundamente sollen für die kritische Lastkombination des Stahlgerüstes und/oder Ausrüstung und/oder Überbau geplant werden.
Falls erforderlich, soll dem Fundament Schutz gegen besondere Anforderungen aggressiver alkalischer Böden, schwarzer Baumwollböden oder Böden, die dem Beton schädlich sind, gewährt werden.
Alle Konstruktionen sollen während der Bau- und Betriebsphase auf Rutsch- und Kippestabilität für verschiedene Lastkombinationen überprüft werden.
Bei der Überprüfung auf Kippfestigkeit soll das Gewicht des Bodens senkrecht über dem Fundament berücksichtigt werden, während ein umgekehrtes Pyramidenfrustum aus Erde auf dem Fundament nicht berücksichtigt werden soll.
Der Boden eines jeden unterirdischen Gehäuses soll auch für den maximalen Grundwasserstand geplant werden. Ein Mindestsicherheitsfaktor von 1,5 gegen Sprungfestigkeit muss gewährleistet sein.
Die Fundamente der Masten und Ausrüstungen sollen mit einem Sicherheitsfaktor von 2,2 für Normalbedingungen und 1,65 für Kurzschlussbedingungen gegen Rutschen, Kippen und Herausziehen geprüft werden.
Die Strommasten können an verschiedenen Standorten errichtet werden. Netzwerke zur Stromübertragung breiten sich weltweit aus. Die Bodenbedingungen an verschiedenen Orten sind unterschiedlich. Abhängig von der Art des Bodens sollten die Arten der Fundamente für Strommasten entsprechend ausgewählt und gebaut werden. Wir haben versucht, Ihnen klare und prägnante Richtlinien für die Klassifizierung der Fundamente von Strommasten in verschiedenen Bodenbedingungen zu geben.