Verhinderung des falschen Öffnens/Schließens von Schaltgeräten:
Verhinderung des Lastunterbrechens durch Abscherer:
Verhinderung des Schließens des Erdungsverriegels (oder Anbringen eines Erdungskabels) an leitenden Leitungen:
Verhinderung des Schließens des Schaltgeräts, wenn der Erdungsverriegel geschlossen ist (oder ein Erdungskabel angebracht ist):
Verhinderung des unbefugten Zugangs zu leitenden Abteilungen: